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Hypothek: Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek – Muster
Hypothek (Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek)
Bevor eine Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung durchgeführt werden kann, benötigt der Gläubiger ein dingliches Verwertungsrecht. Falls für ihn bislang keine Grundschuld oder Hypothek im Grundbuch eingetragen ist, kann der Gläubiger mittels eines vollstreckbaren Titels gegen den Schuldner die Eintragung einer Zwangshypothek zu Lasten dessen Grundstücks beantragen.
In der Praxis erfolgt dies im Regelfall aufgrund eines vollstreckbaren Urteils. Für die Eintragung der Zwangshypothek ist ein schriftlicher Antrag beim Grundbuchamt (vgl. § 13 Abs. 1 GBO) ausreichend; eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: